Gefahrstoffmanagement - Sicherheitsblätter - Neue Stoffe

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  • In unserem Betrieb wurde ein fester Ablauf implementiert.

    Hiernach muss ein Anwender/Besteller einen Antrag auf Umgangserlaubnis erstellen. Und zwar vor (!) Einsatz eines Stoffes. Dieser Antrag wird in ein EDV-System eingepflegt und die entsprechenden Unterlagen, sprich SDB, im Systemhinterlegt. Danach wird der Antrag durch Werkstoffprüfung, Umweltschutz, Werksschutz, Arbeitssicherheit und Werksarzt geprüft. Danach erfolgt eine Freigabe, sofern alle Sicherheitskriterien erfüllt sind. Sofern besondere Maßnahmen notwendig sind oder bestimmte Ugangsbeschränkungen vorliegen, kann auch eine beschränkte Umgangserlaubnis erfolgen. Bei bestimmten Stoffen die bei uns auf einer Negativliste hinterlegt sind, wird der Einsatz grundsätzlich nicht erlaubt. Sofern technisch unumgänglich und notwendig verlange ich (z. B. bei CRM-Stoffen) immer den schriftlichen Nachweis einer Substitutionsprüfung.

    Außerdem kann systemseitig eine Umgangserlaubnis für einen befristeten Zeitraum erteilt werden, z. B. für Erprobungszwecke.

    Das EDV-System hat zudem den Vorteil, dass dadurch ein ständig aktualisiertes Gefahrstoffkataster zur Verfügung steht.

    Lücken bestehen noch bei der Einbringung von Stoffen durch Vertreter, obwohl sich dies bereits deutlich verbessert hat und durch Handwerksunternehmen, die bei uns Instandhaltungsarbeiten durchführen. Aber auch für diese gilt ab nächstem Jahr, dass sie Stoffe dann nur noch bei vorliegender Umgangserlaubnis einsetzen dürfen.

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