Am Ball bleiben: Aus- und Weiterbildung

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    • Offizieller Beitrag

    Am Ball bleiben: Aus- und Weiterbildung

    Nicht erst die aktuellen Veränderungen im Zusammenhang mit der "Deregulierung" im Arbeitsschutzrecht haben das Thema Aus- und Weiterbildung ganz weit oben auf die Tagesordnung der Arbeitssicherheit gesetzt. Die Personalreduzierung in vielen Unternehmen, die demographische Entwicklung in der Bevölkerung, aber auch die Philosophie des "lebenslangen Lernens" und dazu die Möglichkeiten der modernen und vielfältigen Informationsvermittlung führen Berufstätige in eine permanente Anforderung nach Weiterbildung und "Auffrischung" von Wissen.

    Fachkompetenz entscheidend
    Eine Studie des Bremer Instituts trend:research zum Thema „Der Markt der Aus- und Weiterbildung in der Energiewirtschaft“ kam zu folgenden interessanten und bezeichnenden Feststellungen.

    * Personalabbau in der Energieversorgungswirtschaft führt langfristig zu Mangel an qualifizierten Kräften.
    * Energieversorger beginnen damit, Qualifizierungspläne zu entwerfen und so genannte „Einführungsprojekte“ im Weiterbildungsbereich vorzubereiten.
    * Flexible Einsatzmöglichkeiten und weitere Zusatzspezialisierungen stehen auch in Zukunft bei der Aus- und Weiterbildung im Mittelpunkt.
    * Die Anzahl der an den Unternehmensbedarf angepassten, intern durchgeführten Weiterbildungen steigt weiterhin (derzeitiger Anteil: noch weniger als 30 Prozent).
    * Der Fachkompetenz wird nach Meinung der Mehrzahl der Befragten weiterhin die größte Bedeutung zukommen, jedoch sehen 40 Prozent von ihnen „soziale Kompetenz“ als einen entscheidenden Faktor für ihren beruflichen Werdegang an.


    Viele Unternehmen sind bzw. lassen sich zertifizieren. Dabei spielt neben der Aufbau- und Ablauforganisation die Qualifikation von Vorgesetzten, Mitarbeitern, aber auch Sachkundigen und Beauftragten eine wesentliche Rolle. Und wie so oft sind dabei Defizite festzustellen. Die BetrSichV verlangt konkret die „befähigte Person“.

    Selber prüfen und auswählen
    Dies bündelt sich in der Fragestellung: Stimmen Qualifikation und Anforderungen aus der Tätigkeit überein? Und gibt es Handlungsbedarf zur Weiterbildung, Schulung etc.? In der Regel werden diese Fragen im Personalbereich und zentral behandelt. Aber einen nicht unwesentlichen Einfluss hat dabei die zuständige SIFA. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann die notwendigen Voraussetzungen mit den Inhalten von fachlichen Angeboten vergleichen und geeignete Bildungsträger (Berufsgenossenschaften, Dachverbände, branchenspezifische Einrichtungen usw.) begutachten sowie Angebote einholen.

    Dipl.-Ing. Winfrid R. Christoph, Ingenieurbüro Hoyerswerda

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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