Regale, bzw. Rotomat der Fa. Hänel

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  • Hallo zusammen,


    wir haben hier Rotomaten aus dem Hause Hänel, die hier 1989 installiert worden sind.

    Gibt es irgendwo eine technische Regel, oder ähnliches, die mir Auskunft über vorhandenen Bestandschutz geben? In der BGR 234 und in der DIN EN 15635 habe ich diesbezüglich nichts finden können.

    Es sind an einigen nur zwei Lichtschranken, an anderen vier installiert worden.

    Aus Aspekten der Sichereheit würde ich vorschlagen, präventiv tätig zu werden und dort Lichtteppiche installieren zu lassen, da es sich um eine Erhöhung des Schutzniveaus handelt, ist das auch keine wesentliche Veränderung, obwohl dies bei diesem Baujahr da noch nicht zum Tragen kommt, oder.

    Bei der jährlichen Prüfung hier im Hause werden die Lichtschranken nicht groß in Frage gestellt, sie sind vorhanden und damit bekommt das Regal seinen Aufkleber für die bestandene Prüfung.

    Also zusammen gefasst: haben diese Rotomaten Bestandschutz und dürfen weiterhin so "unsicher" betrieben werden, ja oder nein und worauf kann ich meine Aussage stützen.


    Danke im Voraus für Eure Hilfe


    Gruß


    Stefan

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  • Hallo Stefan,

    vielleicht hilft dir das weiter.

    Weiterhin ist eine Änderung des Sicherheitskonzepts (auch wie in diesem Falle zur Erhöhung der Sicherheit) eine wesentliche Änderung. Aber das sollte euch nicht davon abhalten, diese umzusetzen.

    Hier die Definition der BetrSichV:
    §2, Absatz 6: Wesentliche Veränderung einer überwachungsbedürftigen Anlage im Sinne dieser Verordnung ist jede Änderung, welche die überwachungsbedürftige Anlage soweit verändert, dass sie in den Sicherheitsmerkmalen einer neuen Anlage entspricht.

    Gruß, Niko.

  • Hallo Niko,


    danke dafür.
    Ich habe die BGR 234 jetzt noch aufmerksamer gelesen und folgendes gefunden:

    7 Zeitpunkt der Anwendung

    7.1 Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Oktober 1988. Sie ersetzt die[font='HelveticaBQ-Roman'][font='HelveticaBQ-Roman']
    Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte“ (ZH 1/428) vom April 1978.

    Somit ist unsere Anlage ohne Bestandschutz!


    [size=10]Gruß

    [size=10]Stefan