Seecontainer beladen

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  • Hallo,

    hier trat gerade eine Frage auf, wer einen (See-)Container beladen darf.
    Und zwar unabhängig davon, dass man eine spezielle Ausbildung zum seefesten Stauen braucht.

    Es geht um grundsätzliches: Wer muß/darf Container beladen.
    Die Praxis ist ja im allgemeinen, dass die Ware bei LKW mit dem Stapler zum/auf den LKW bebracht wird, und die Paletten usw. auf der Ladefläche durch den Fahrer verstaut und gesichert werden.
    Das wird im normalfall nicht das Personal des Kunden machen (in diesem Fall unsere Mitarbeiter).

    Bisher haben wir das auch bei Containers so gemacht, die Paletten wurden in den Container (der sich auf einer Zugmaschine befindet, der Kontainer belibt also nicht zum Beladen bei uns) gehoben, der Fahrer bekommt einen Hubwagen und verstaut dann die Paletten richtig im Container. Das richtige, seefeste Stauen erfolgt erst später im Hafen.
    Jetzt hat die Spedition angerufen, dass ihnen von der BG verboten wurde, dass Ihre Fahrer den Container betreten und somit die Paletten dort richtig laden sollen. Da es bei solchen Beladungen kürzlich zu einem Unfall (Bandscheibenvorfall) bei einem Fahrer gekommen ist.

    Also sollen jetzt unser Ladepersonal auch die Container richtig komplett beladen, nicht nur die Paletten in den Container heben.
    Bei anderen LKW (Planen-LKW) darf/muss das weiterhin der Fahrer machen !
    Und da stellt sich jetzt der Betriebsleiter und das Ladepersonal quer, die möchten wissen, wo das rechtlich geregelt ist.
    Fakt ist ja, dass der Fahrer, auch bei Containern, für die Ladungssicherung zuständig ist.

    Gruß
    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • ...da wuerde ich Dir einen Blick in den §412 HGB empfehlen. Dort steht recht klar wer welche Sicherungspflichten hat. Grunsätzlich ist für die beförderungssicher Verstauung, Verladung und Sicherung der Verlader verantwortlich. Fuer die betriebssichere Verladung ist der Befoerderer zustaendig. Heisst uebersetzt: Der LKW-Fahrer muss dafuer sorgen, dass er des befoerungssicher geladenen Container betriebssicher verlaedt. Er hat also mit dem Stauen des Containers nichts zu tun. Grundsaetzlich ist dies orginaere Verladerpflicht und Fakt ist eben nicht, dass der Fahrer fuer die Ladungssicherung zustaendig ist...solltest Du insbesondere als Gefahrgutbeauftragter aber eigendlich bestens mit vertraut sein, oder?!?!


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: ...das die praktische Seite meist anders aussieht, insbesondere bei LKW Verladungen, steht auf einem anderen Blatt. Auch die Tatsache einer gemeinsamen Verantwortung von Verlader und Befoerderer ist hier nicht angesprochen...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    Ok, für die Ladungssicherung ist ja in derster Linie der Verlader zuständig, wir sorgen ja auch dafür dass das alles richtig gemacht wird, und dass er die notwendigen Hilfsmittel bekommt (Antirutschmatten, Kantenschutz usw., die Gurte usw. muss er aber dabei haben. Ansonsten wird erst gar nicht beladen. Da hast Du recht Michael, das ergibt sich aus dem Gefahrgutrecht.

    Das HGB schaue ich mir mal an.

    Es geht halt um die Praxis, und die ist nun mal so, dass die LKW normalerweise von den Fahrern selber beladen (gestaut werden). Das heisst die Fahrer stellen die Paletten auf der Ladefläche zurecht (formschlüssig usw.).
    Und das geht dann normalerweise bei einem Container einfacher und schneller, nur da stellt sich der Spediteur jetzt quer.

    Und die Fahrer kennen sich mit Ihren LKW, der Ausrüstung besser aus.

    Gruß
    ADR-USER

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • die Spedition stellt sich nicht quer, sondern sie arbeitet, wenn Du so willst, rechtskonform. Übliche Praxis beim Containerverkehr ist die, dass die LKW einen fertig gestauten Container einfach nur aufnehmen...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)