Hallo,
hier trat gerade eine Frage auf, wer einen (See-)Container beladen darf.
Und zwar unabhängig davon, dass man eine spezielle Ausbildung zum seefesten Stauen braucht.
Es geht um grundsätzliches: Wer muß/darf Container beladen.
Die Praxis ist ja im allgemeinen, dass die Ware bei LKW mit dem Stapler zum/auf den LKW bebracht wird, und die Paletten usw. auf der Ladefläche durch den Fahrer verstaut und gesichert werden.
Das wird im normalfall nicht das Personal des Kunden machen (in diesem Fall unsere Mitarbeiter).
Bisher haben wir das auch bei Containers so gemacht, die Paletten wurden in den Container (der sich auf einer Zugmaschine befindet, der Kontainer belibt also nicht zum Beladen bei uns) gehoben, der Fahrer bekommt einen Hubwagen und verstaut dann die Paletten richtig im Container. Das richtige, seefeste Stauen erfolgt erst später im Hafen.
Jetzt hat die Spedition angerufen, dass ihnen von der BG verboten wurde, dass Ihre Fahrer den Container betreten und somit die Paletten dort richtig laden sollen. Da es bei solchen Beladungen kürzlich zu einem Unfall (Bandscheibenvorfall) bei einem Fahrer gekommen ist.
Also sollen jetzt unser Ladepersonal auch die Container richtig komplett beladen, nicht nur die Paletten in den Container heben.
Bei anderen LKW (Planen-LKW) darf/muss das weiterhin der Fahrer machen !
Und da stellt sich jetzt der Betriebsleiter und das Ladepersonal quer, die möchten wissen, wo das rechtlich geregelt ist.
Fakt ist ja, dass der Fahrer, auch bei Containern, für die Ladungssicherung zuständig ist.
Gruß
ADR-User