Sifaschein auch noch jahren gültig?

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  • Hallo zusammen

    Ich bin neu hier im Forum und hoffe hier richtig zu sein um informationen zum Sifaschein von euch zu bekommen.

    Zunächsteinmal ein paar allgemeine Angaben:

    Ich bin Werkstattleiter einer Behinderteneinrichtung und habe einen Mitarbeiter der Anfang 1970 als Techniker seinen Fasi-schein gemacht hat.(In einem anderen Betrieb)

    Er hat als Fasi ca. 10Jahre gearbeitet, aber danach rund 25 Jahre nicht mehr!

    Vor 2 Jahren hat unser Chef ihn aufgefordert für die Einrichtung als Fasi Tätig zu werden. Daraufhin hat er sich in Dresden zum Sifa-lehrgang angemeldet und einige Fasen,

    bis hin zur Praktikumsarbeit mitgemacht. Die Praktikumsarbeit hat er jedoch nicht erarbeitet und somit nicht abgegeben, worauf die BG ihm sagte er bräuchte dann auch

    nicht weiter zu machen.

    Jetzt hab ich einige Fragen dazu:

    1. Ist der Schein auch noch nach Jahren Pause von bestand?

    2. Muss er die Praktikumsarbeit dennoch erstellen?

    3.Darf er derzeit als Sifa arbeiten, oder ist das evtl. auch ein versicherungstechnisches Problem der Bg und der Einrichtung gegenüber??


    Ich hoffe daß ihr mir weiterhelfen könnt da Google das nicht kann!


    Gruß Slater

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  • 1. IMHO müsste der "Schein" Bestand haben. Allerdings wurde er erneut zur Ausbildung angenommen, da kann ich mir beides Vorstellen. Deshalb:
    2. Wendet euch doch an die Aufsichtsperson der BGW, die kann am besten Auskunft geben.
    3. Seit damals hat sich sehr viel geändert, was dein Kollege aber eingentlich in den besuchten Präsenzfasen mitbekommen haben müsste.
    4. Ich gehe davon aus, dass ihm gesagt wurde, dass er ohne Praktikum nicht weitermachen könne.

    Fazit:

    Wendet euch an BGW und/oder die Akademie der BGW ganz offiziell. Die haben Fakten, wir können nur im Neben stochern...

    Noch nen schönen Rest vom Sonntag

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Slater,

    der beste Weg wäre gewesen sich vorher bei der BGW zu erkundigen, aber dies kann man immer noch nachholen.

    Bei mir war es so, dass meine FASi-Ausbildung von 1986 zu alt war und ich deshalb die Ausbildung komplett neu absolvieren musste. Jetzt weis ich das es richtig war, weil die beiden Ausbildungen nicht miteinander zuvergleichen sind. Es werden heute ganz andere Anforderungen gestellt und Vorgehensweisen erwartet.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hi,

    also vom Beginn der Ausbildung, bis zum Ende dürfen nicht mehr als 3 Jahre vergehen.

    Und das die Anerkennung der alten SiFa Ausbildung angeht, siehe §6 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 2.
    Diese alte Ausbildung wird daher nicht mehr anerkannt, wenn er nicht am 1.1.2011 schon als SiFa tätig war.

    Also frag bei der Aufsichtsperson nach, was die davon hält, und notfalls gibt es auch externe Dienste.

    Grüße aus Münchnen
    Lucy

  • Hallo

    Danke euch 3 für die Infos werde morgen die Aufsichtsperson kontaktieren.

    Ich werde die neusten Informationen dann hier schreiben falls noch jemand ähnliche Fragen hat.


    Gruß Slater

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