Büroarbeitsplätze

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  • Büroarbeitsplätze
    allgemein Arbeitsplätze im Bereich Verwaltung. Zu einem Büroarbeitsplatz gehören die eingesetzten Arbeitsmittel und die Umgebung des Arbeitsplatzes. Arbeitsmittel sind u. a. Schreibtische, Stühle, Schränke, Regale, aber auch elektrische bzw. elektronische Geräte (z. B. Kopierer und Computer). Viele Büroarbeitsplätze sind heute gleichzeitig Bildschirmarbeitsplätze. Zur Arbeitsumgebung zählen alle physikalischen, chemischen und biologischen Bedingungen, die am Arbeitsplatz auf die Beschäftigten einwirken (z. B. Beleuchtung, Raumklima, Lärmentwicklung).


    Neben mechanischen Gefährdungen und Mängeln bei der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes können in Büros Belastungen durch die Arbeitsumgebung auftreten (z. B. durch Luftströmungen oder Lärm, Stäube und Gase, Mikroorganismen und Viren aus Klimaanlagen) sowie psychosoziale Belastungen wie Stress oder Mobbing.
    Die gesamte Fläche eines Büroarbeitsplatzes soll mindestens 8 bis 10 m² betragen, in Großraumbüros 12 bis 15 m². Schreibtische sollen mindestens 160 cm breit und 80 cm tief sein. An Bildschirmarbeitsplätzen können bei größeren Bildschirmen größere Arbeitsflächen erforderlich sein, um einen geeigneten Sehabstand zu erreichen. Tische und Stühle müssen so gestaltet bzw. einstellbar sein, dass Zwangshaltungen vermieden werden. Die Schreibtischhöhe sollte möglichst in einem Bereich von 68 bis 76 cm einstellbar sein. Feste Tische müssen zwischen 72 und 75 cm hoch sein.
    Schreibtische und Schränke müssen auch bei aufgezogenen Schubladen standsicher sein. Schubladen dürfen nicht herausfallen. Ecken und Kanten der Tische müssen abgerundet sein. Als Stühle kommen nur ergonomisch gestaltete Drehstühle mit fünf Rollen in Frage. Wichtig ist, dass sie in der Höhe verstellbar sind und eine bewegliche Rückenlehne haben. Bei kleinen Personen ist oft eine Fußstütze erforderlich, um eine ergonomische Sitzposition zu erreichen.
    Die Raumtemperatur in Büros sollte bei 21 °C bis 22 °C liegen, die relative Luftfeuchte bei 50 % - 65 %. Es darf keine Zugluft herrschen. Die Beleuchtungsstärke muss, je nach Sehaufgabe, mindestens 500 Lux betragen. Die Beleuchtung soll blendfrei sein. Der Schallpegel darf bei vorwiegend geistiger Tätigkeit maximal 55 dB(A) betragen. Bei einfachen Büroarbeiten sind maximal 70 dB(A) zulässig.
    Einseitige Belastung (z. B. durch ständiges Sitzen) sollte bei der Büroarbeit vermieden werden. Der Arbeitstag sollte so gestaltet sein, dass sich unterschiedliche Tätigkeiten abwechseln (Mischarbeit). Empfehlenswert sind kurze Bewegungspausen, in denen beispielsweise Übungen für den Rücken und den Kreislauf durchgeführt werden können.

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