Werkstatt Hängekran(Deckenkran) für max.2000 kg ausgelegt (Überlastungssicherungen)

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  • Hallo zusammen ich hätte da mal zwei Fragen, :D :D

    bei uns in der Werkstatt ist ein Hängekran(Deckenkran) für max.2000 kg ausgelegt muß dieser Kran ein Überlastungssicherungen (VDI Richtlinie 357 das ich keine Lasten über 2000kg heben kann) haben oder nicht??

    Braucht ein Hängekran bis Lastenaufnahme max.1000 kg oder weniger eine Jährliche Abnahme ? Unser Mitarbeiter vom Kranservice sagte mir das Hängekran mit bis max. 1000 kg Lastenaufnahme keine Abnahme erforderlich ist sei.

    Das kann ich mir gar nicht Votstellen , es ist doch egal ob ich von 900kg oder 1800 kg erschlagen werde !

    Meine MEINUNG ! :D :D

    Gruß Rotweismax

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  • ... für max.2000 kg ausgelegt muß dieser Kran ein Überlastungssicherungen (VDI Richtlinie 357 das ich keine Lasten über 2000kg heben kann) haben ...?

    Für mich ergibt sich aus BGV D6, §31 (und der zugehörigen Durchführungsanweisung), dass eine Überlastsicherung vorhanden sein muss.

    Braucht ein Hängekran bis Lastenaufnahme max.1000 kg oder weniger eine Jährliche Abnahme ? Unser Mitarbeiter vom Kranservice sagte mir das Hängekran mit bis max. 1000 kg Lastenaufnahme keine Abnahme erforderlich ist sei.

    BGV D6, § 25 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden. Satz 1 gilt auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1000 kg und für teilkraftbetriebene Turmdrehkrane.

    Wenn der Hängekran handbetrieben oder teilkraftbetrieben ist, stimmt die Aussage des Krandienstleisters für Inbetriebnahmen.
    Es steht Dir jedoch nach BetrSichV frei, eine Abnahmeprüfung anhand einer GefB festzulegen.
    Dein Argument "egal ob ich von 900kg oder 1800 kg erschlagen werde" ist doch schon eine Grundlage, um hier auf jeden Fall Prüfung festzusetzen.

    § 26 Wiederkehrende Prüfungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.

    Und hier steht nichts mehr von einer Tragkraftgrenze!

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    2 Mal editiert, zuletzt von a.r.ni (8. Juni 2011 um 12:36)