Geräte- und Anlagenwartung

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  • In meiner Praxis erlebe ich immer wieder, dass Aufzüge, welche zur Personenbeförderung genutzt werden, in unterschiedlichen Intervallen gewartet werden: von 1mal jährlich bis 1mal im Quartal.
    Gibt es hierzu eine Richtlinie oder Regelung? Mir wurde gesagt, dass die Wartungsintervalle von der Frequenz der Nutzung abhängig sind. Aber hierzu konnte mir bisher keiner sagen, bei welcher durchschnittlichen Frequenz Personenlifte wie oft zu warten sind.

    Kann mir dazu jemand weiterhelfen?

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  • Hallo,

    die Prüffristen hängen nicht von der Frequenz der Nutzung ab, sondern müssen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung § 15 ermittelt werden. Näheres dazu sagt die TRBS 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen.

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…publicationFile

    Grüße

    awen

    Ich hoffe das fällt jetzt nicht unter Schleichwerbung aber ich finde, dass da einige Fragen zum Thema aufzug gut beantwortet werden.

    http://www.dekra.de/de/5977#0.2_1

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (24. Mai 2011 um 08:22)

  • Die Nutzung der Aufzüge ist ein Faktor bei der Festlegung der Wartungsfristen, ansonsten hat der Betreiber die Wartungsfristen eigenverantwortlich festzulegen.

    Sollte der Betreiber nicht über die notwendige Sachkunde verfügen, sollte / muss er sich Extern beraten lassen.

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"