Moin,
kann man so oder so sehen. Wer im öffentl. Dienst
- über Haushaltsmittel verfügt (Dezerneten, Amtsleiter, etc.),
- Tätigkeitsfelder der Beamten und Angestellten festlegt und
- Art und Weise der Arbeitserledigung vorgibt
kann als Unternehmer angesehen werden. Somit kann man die Tätigkeitsfelder der einzelnen Dezernate und Ämter eigenständig betrachten und muss so diese in die Grundbetreuung anders einstufen. Ist im genannten Beispiel ja eh besser, da man für Verwaltungen bekannter Maßen nicht viele Einsatzzeiten bekommt. Unabhängig von der betriebsspezifischen Betreuung.
Im Rahmen der GDA wurde bei uns im Haus bereits die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 seitens der zuständigen UK kontrolliert und nichts bemängelt.
P.S.: Literaturquelle Führungswissen Arbeitssicherheit v. Schliephacke
Hallo
ich muss hier leider widersprechen.
Zunächst zeigt die Seite der UK Hessen, natürlich mit unterschiedlichen Tätigkeiten ABER, das Beispiel der Gemeinde ist dargestellt mit Eigenbetrieben.
Jeder größere Gemeinde oder auch Stadt hat eine Betriebsnummer und dies ist Verwaltung. Sind keine Eigenbetriebe vorhanden sind die Bauhofmitarbeiter nicht primäres Geschäft der Verwaltung und müssen mit 0,5 in der Grundbetreuung bewertet werden. Der Rest geht in den betriebsspezifischen Teil. Werden Eigenbetriebe gebildet i.d.R. Bäder, Entsorgung, Forst, Gartenbau, Friedhofbetriebe u.ä. bekommt JEDER Eigenbetrieb eine eigene Betriebsnummer bei der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Gemäß DGUV ist ein Splitting innerhalb eines Betriebes nicht zulässig:
http://www.dguv.de/inhalt/praeven…aq/index.jsp#f9 (siehe Punkt 8 und 9)
andere BG`en zitieren ähnlich:
http://www.bghw.de/praevention/ba…ng-des-wz-codes
Ein Unternehmen im Sinne des Regelwerkes ist wer eine (eigene) Mitgliedsnummer von einem gesetzlichen UVT erhält, mit Budget- oder Mitarbeiterverantwortung hat das nichts zu tun.
Wir sind eine Stadtverwaltung und haben 6 Mitgliedsnummern bei 3 UVT`en - also haben wir auch die Gruppe I, II und III vertreten.
Gruß
J.J.M.