Kein Schreck beim Arbeitsunfall

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    • Offizieller Beitrag

    Infos im Internetportal handwerk.com

    Für Arbeitsunfälle haftet die Berufsgenossenschaft. Aber wann handelt es sich eigentlich um einen Arbeitsunfall? Und wann kann der Chef persönlich in Regress genommen werden?

    Unter dem Titel "Kein Schreck beim Arbeitsunfall" informiert die Schlütersche Verlagsgesellschaft in ihrem Internetportal handwerk.com über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Arbeitsunfall als solcher anerkannt wird, über Sonderfälle und Haftungsfragen.


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    Quelle/Urheber: handwerk.com

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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