- Offizieller Beitrag
Infos im Internetportal handwerk.com
Für Arbeitsunfälle haftet die Berufsgenossenschaft. Aber wann handelt es sich eigentlich um einen Arbeitsunfall? Und wann kann der Chef persönlich in Regress genommen werden?
Unter dem Titel "Kein Schreck beim Arbeitsunfall" informiert die Schlütersche Verlagsgesellschaft in ihrem Internetportal handwerk.com über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Arbeitsunfall als solcher anerkannt wird, über Sonderfälle und Haftungsfragen.
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