Betriebliches Eingliederungsmanagement

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    • Offizieller Beitrag

    IG Metall-Tipps aus der Reihe "Gesünder @rbeiten" - Tipp Nr. 26

    Eine Kündigung wegen Krankheit? Das ist nur noch schwer möglich. Fast unbemerkt hat der Gesetzgeber den Paragraf 84 des Sozialgesetzbuches (SGB) novelliert. Damit wird der Arbeitgeber verpflichtet, ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen - ununterbrochen oder wiederholt - arbeitsunfähig ist.

    In der Rubrik "Gesünder @rbeiten" bietet die IG Metall den vier Seiten umfassenden Tipp Nr. 26 "Keine Jagd auf Kranke: Eingliedern statt kündigen" seit Juni 2005 als PDF-Download (739 kB) an, der über das Thema informiert. Das Infoblatt enthält u. a. Beispiele aus Betrieben und Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung.


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    Quelle/Urheber: IG Metall

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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