Hinweisschilder bei Rutschefahr

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  • Hallo liebe Sifas,

    noch nicht wirklich im Amt (meine Ausbildung beginnt ab Mai) kommen erste Fragen des Arbeitsschutzes auf mich zu wo ich den Handlungsdarf einer Sifa ermitteln soll. Folgender Fall: Bei uns im Unternehmen (800 Beschäftigte)ist täglich eine Reinigungsfirma im Einsatz. Jeden zweiten Tag werden Flüre und Büros sowie Produktionräume nass gewischt. Ein Kollege machte mich darauf aufmerksam , dass er beim Betreten eines Flüres fast ausgerutscht wäre, weil der Boder klätschnass war. Meine Frage wäre: muß die Reinigungsfirma Hinweisschilder aufstellen? Gibt es dafür ein Gesetz oder eine Vorschrift? Wie reagiere ich als Sifa?

    Vielen Dank. (In der Hoffnung als ausgebildeter Sifa auch helfen zu können)

    Gruss

    willi

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  • Gibt es dafür ein Gesetz oder eine Vorschrift?


    Hallo Willi123,

    warum sollte es dafür ein Gesetz odert Vorschrift geben? Ich hoffe, das wird es nie.

    Jeder, der eine Gefährdung verursacht, muss Schutzmaßnahmen einleiten! Und Fußboden feucht wischen ist eine Rutschgefahr.

    Die Frage, die hier komen muss: ;)
    - Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung hierzu? Welche Maßnahmen sind dort festgelegt?
    - Was ist denn mit der Reinigungsfirma vereinbart? Üblicherweise ist der Vertragspartner für die Absicherung seiner Tätigkeiten selbst verantwortlich.

    Wir hatten in unserem Werk letztes Jahr einen Sturzunfall in einer Kaffeeküche aufgrund nassem Boden. Der Mitarbeiter erlitt einen komplizierten Handgelenkbruch.
    Verantwortlich war die ausführende Reinigungsfirma, die die Kaffeeküche bis zum Abschluß (Trockenzeit) hätte sperren müssen.
    Die Kosten wurden durch die Haftpflichtversicherung der Reinigungsfirma übernommen. Eine zivilrechtliche Klage wurde nicht eingereicht, wäre wohl aber auch zu Ungunsten der Reinigungsfirma ausgegangen (Schmerzensgeld).

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -