Berufsgenossenschaften schließen Kooperationsvertrag

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    • Offizieller Beitrag

    Vereinbarung der Großhandels- und Lagerei-BG, BG Einzelhandel, BG für Fahrzeughaltungen und See-BG vom 3. Juni 2005


    Laut einer Pressemeldung, die die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE) veröffentlichte, stehen für die Vertragspartner bei der Zusammenarbeit Fragen der Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Ganz oben auf der Liste der Kooperationsvereinbarung steht - so heißt es weiter - das Ausloten der Bereiche, in denen sich insbesondere durch gemeinsame Projekte Synergieeffekte erzielen lassen. "Größe allein ist kein Garant für Effizienz. Wir wollen unsere Dienstleistungen dauerhaft kostengünstig anbieten. Die Überschneidungen in den Aufgaben werden größer, da lohnt es sich, über Möglichkeiten der Zusammenarbeit nachzudenken." hieß es einvernehmlich bei der Vertragsunterzeichnung in Dresden.


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    Quelle/Urheber: BGE/PolRed

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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