Ich habe mal wieder ein etwas gößeres Problem.
Wir möchten Ladungsträger auf denen eine maximale Stapelhöhe angebeben ist höher stapeln als auf dem Ladungsträger freigegeben.
Geprüft wurde wurde nach BGR 234 das die Standsicherheit ausreichend ist ( lt. BGR 234 >2.0). Wir haben bei einem Schlankheitsgrad von 6:1 und der vorgesehenen Stapelhöhe einen Wert größer 7.0.
Die maximale Auflast würde bei dieser Staplehöhe auch noch um 10KN unterschritten.
Zusätzlich werden nach Pkt. 5.3.8 BGR 234 die Bedingungen günstiger Lagerbedingungen erfüllt:
ebener Lagerboden
steife Ladeeinheiten oder festes Lagergut
hoher Belastungsgrad der Lagereinheiten
gleichmäßige Lastverteilung.
keine weiteren Personen im Lager.
Einzig die Forderung nach der maximalen Stapelhöhe würde nicht erfüllt werden. Dies Stapelhöhe wurde vom VDA festgelegt, zudem handelt es sich bei dieser Festlegung um eine Empfehlung.
Nun meine Frage, besteht die Möglichkeit sich über die Empfehlung der VDA hinwegzusetzen?
Danke im vorraus für eure Antworten