Stapelhöhen für Ladungsträger

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  • Ich habe mal wieder ein etwas gößeres Problem.
    Wir möchten Ladungsträger auf denen eine maximale Stapelhöhe angebeben ist höher stapeln als auf dem Ladungsträger freigegeben.
    Geprüft wurde wurde nach BGR 234 das die Standsicherheit ausreichend ist ( lt. BGR 234 >2.0). Wir haben bei einem Schlankheitsgrad von 6:1 und der vorgesehenen Stapelhöhe einen Wert größer 7.0.
    Die maximale Auflast würde bei dieser Staplehöhe auch noch um 10KN unterschritten.
    Zusätzlich werden nach Pkt. 5.3.8 BGR 234 die Bedingungen günstiger Lagerbedingungen erfüllt:
    ebener Lagerboden
    steife Ladeeinheiten oder festes Lagergut
    hoher Belastungsgrad der Lagereinheiten
    gleichmäßige Lastverteilung.
    keine weiteren Personen im Lager.

    Einzig die Forderung nach der maximalen Stapelhöhe würde nicht erfüllt werden. Dies Stapelhöhe wurde vom VDA festgelegt, zudem handelt es sich bei dieser Festlegung um eine Empfehlung.
    Nun meine Frage, besteht die Möglichkeit sich über die Empfehlung der VDA hinwegzusetzen?

    Danke im vorraus für eure Antworten

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  • Hallo,

    wir halten uns an die vorgegebenen Stapelhöhen, weil wir im Lieferantenaudit damit mal auf die Nase gefallen sind. Unser Lagerpersonal hatte, aus Platzgründen, höher gestapelt. Unser Auftaggeber kam, im Rahmen eines Lieferanten-Audits, zu uns ins Lager und bemängelte sofort die Stapelhöhen. Die Begründung war, das diese vorgegebenen Stapelhöhen aus Sicherheitsgründen so festgelegt wurden und wir uns daran zu halten hätten. Ich war in diesem Punkt einer Meinung mit dem Auditor, da sie ja zum Schutz der Mitarbeiter bzgl. der Kipp- und Umsturzsicherheit der Behälter gelten.

    Also mein Rat nicht höher stapeln.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo Biker-Mike,
    alles gut und schön, aber genau um fehlenden Platz geht es. Die Paletten stehen in einem reinen Lagerbereich, der nur von Staplern befahren wird. In der Nähe von Arbeitsplätzen haben wir eine maximale Stapelhöhe von 2 Lagen ( 3m) festgelegt.
    Und das nur, wenn die Paletten noch gebunden sind.
    Das Material wird beim Hersteller sogar Höher gestapelt, als wie wir es vorsehen. Außerdem ist die Standsicherheit auf jedenfall gegeben. Lt. BGR sollte mindestens Faktor 2.0 gegeben sein. Bei der vorgesehenen Stapelhöher sind wir immer noch bei Faktor 7.0.
    Rechnerrisch dürften wir die vorgesehene Stapelhöhe noch um gut das 4 Fache überschreiten. Auch die max. Auflast wird bei weitem unterschritten.
    Und zum Thema Lieferantenaudit..... der Auditor fragte uns, warum wir soviel Lagerfläche verschwenden ;( . Seinerzeit hätten sie die Ware viel höher gestapelt.

  • Hallo,

    soviel zu einheitlichen Regeln und Vorgaben :cursing: .

    Also heißt das, jeder gibt in seinen Gefährdungsbeurteilungen die von ihm vertretbare Stapelhöhe, unter dem Aspekt der sicherern Arbeitsplätze in der Nähe von Mitarbeitern und dringend einzuhaltenen Höchstvorgaben der Hersteller für den jeweiligen Behältertyp, vor.

    Ob Ihr Euch an die Empfehlung haltet müsst Ihr unter dem Punkt vertretbares Risiko festlegen.

    Gruß

    Michael
    :v: