Prüfung elektrischer Anlagen TRBS 2131 oder BGV A 3 als Grundlage?

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  • Hallo.

    Wollte mal fragen, ob bei der Überprüfung der Anlagen auf die BGV A3 zurück gegriffen werden kann oder ob die TRBS 2131 jetzt wiklich Maß der Dinge sein sollte? Diese ist ja bekanntlich der Nachfolger der BGV A3...

    Gruß

    Matthias

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  • Hallo Matthias,

    die BGV A3 ist wieder maßgebend, weil die TRBS 2131 aufgehoben wurde.

    Zitat des Pressenanzeiger ( http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/374502.php :(

    "Die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" wurde ohne Angabe von Gründen aufgehoben. Die entsprechende Bekanntgabe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfolgte im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 41 vom 16.07.2010. "

    Gruß

    Michael
    :v:

  • :moin:

    Die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" wurde ohne Angabe von
    Gründen aufgehoben. Die entsprechende Bekanntgabe der Bundesanstalt für
    Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfolgte im Gemeinsamen
    Ministerialblatt (GMBl) Nr. 41 vom 16.07.2010.

    Die Aufhebung dieser Technischen Regel für Betriebssicherheit kam
    selbst für viele Fachleute des betrieblichen Arbeitsschutzes sehr
    überraschend. Denn bislang ging man fest davon aus, dass die TRBS 2131
    in naher Zukunft die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 komplett ersetzen
    wird.

    Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die
    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung
    und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen.

    Die TRBS 2131 trat im November 2007 in Kraft. Sie galt für die Ermittlung und Bewertung von elektrischen Gefährdungen durch

    * elektrischen Schlag,

    * Störlichtbogen,

    * elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder und

    * statische Elektrizität

    im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Benutzung von
    Arbeitsmitteln sowie dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
    Beispielhaft genannt wurden Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten oder
    Dritten.

    Ein Sprecher der BAuA teilte auf Anfrage des ep mit, das
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wolle die Aufhebung der
    TRBS 2131 in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für
    Betriebssicherheit (ABS) am 06.09.2010 erklären. Gleichsam wird darauf
    verwiesen, dass durch die Aufhebung der TRBS 2131 keine Lücke im
    Regelwerk entstanden sei. Schließlich seien die BGV A3 und die VDE
    0105-100 zu keinem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt worden.

    Zu beachten ist auch, so das BAuA, dass die TRBS 1201 "Prüfungen..." und TRBS 1203 "Befähigte Person" nach wie vor anzuwenden s

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: