Ausgelagerte Arbeitsplätze,welche betrieblichen Funktionsträger sind einzubinden.

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  • Hallo zusammen, :hallo:

    bei uns sollen Arbeitsplätze ausgelagert werden.Niemand kennt sich so richtig aus.

    Jetzt wurde ich gefragt ,was für rechtliche Grundlagen es gäbe,und welche Leute alle daran beteiligt sind.

    Frage an die Profis ,stimmt ihr mir zu ??????? :45:

    einzubinden sind für mich

    1.Sozialer Dienst

    2.Integrationsdienst

    3.Werkstattleitung

    4.Fachkraft für Arbeitssicherheit

    und die rechtlichen Grundlagen für ausgelagerte Arbeitsplätze sind geregelt

    1. Werkstattverordnung

    2. Sozialgesetzbuch 9

    :15: für die Hilfe :10: lg vom Sifa 1962 :666:

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

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  • Hallo Sifa 1962,

    wie siehts, soweit vorhanden, mit Betriebs-Personalrat aus ?? Auch wenn die MA an den neuen Arbeitsplätzen weiterbeschäftigt werden.

    Gruß

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.