- Offizieller Beitrag
Explosionsschutzdokument – jetzt gilt’s
Zur Ex-Schutz-Dokumentation ist verpflichtet, wer mit explosionsfähigen Stoffen, Stäuben, Gasen oder Flüssigkeiten zu tun hat. Bis Ende des Jahres müssen Sie ein Explosionsschutzdokument erstellen – wir zeigen, worauf Sie achten müssen.
Was ist zu tun beim Ex-Schutz?
* Gefährdungsbeurteilung
* Prüfung der Explosionssicherheit nach Anhang 4 Nr. 3.8 bei neuen Arbeitsplätzen
* Organisatorische Maßnahmen überprüfen
* Koordination
* Explosionsschutzdokument erstellen; bis 31.12.2005 bei bestehenden Anlagen.
Checkliste
Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, aus der Sie sofort die wichtigsten Angaben und Unterlagen ersehen, die im Explosionsschutz-Dokument berücksichtigt werden müssen:
* Allgemeine Angaben über Standort und Lage, Baujahr etc.
* Zugehörige Dokumente und Organisationsanweisungen
* Auflistung der in der Anlage vorkommenden Stoffe
* Beurteilung der Explosionsgefahren innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte
* Stoffeigenschaften und sicherheitstechnische Kennzahlen der Stoffe
Zusätzliche Dokumente:
* Risikoanalysen
* Zoneneinteilung
* Nachweis über den Einsatz, Montage und Installation von Betriebsmitteln
* die Überwachung der Betriebssicherheit
* die Eignung von Schutzeinrichtungen
* die Unterweisung der Unternehmensangehörigen und Fremdfirmen
* Reinigungspläne
* Betriebs/-Arbeitsanweisungen
* Behördliche Auflagen
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Demoversion (Gefährdungsbeurteilung, Verfahrenskizze, EX-Schutzdokument) herunterladen
Quelle: Weka Arbeitsschutz