Guten Morgen Menschenschützer,
ich diskutiere derzeit mit einem Mitarbeiter über die Gefährlichkeit von Drucklufttackern. Aufgrund von einer "Prozessänderung" befindet sich dieser nun (aus ergonomischen Gründen) freischwebend in Kopfhöhe mitten im Arbeitsraum, auch wenn dieser nicht "in Aktion" ist. Jeder Mensch mit GMV schüttelt den Kopf und wundert sich.
Einwände wie Gefährdung durch ungewolltes Lösen einer Heftklammer, Verweise auf die Bedienungsanleitung etc., werden abgetan mit z.B. "das Lösen einer Heftklemmer ist nicht möglich, da Gegendruck erforderlich" oder "wieso dürfen das andere Firmen (hier werden dann Automobiler genannt)", etc. Lediglich die Gefährdung durch das frei schwingende Arbeitsmittel wurde mehr oder weniger akzeptiert.
Aufgrund der Uneinsichtigkeit und dessen das es sich hier um einen neu gestalteten Arbeitsplatz handelt, hat er jetzt die Aufgabe bekommen die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen....
Gibt es noch Vorschriften ausser BGV A1 etc, welche ich mit in die Argumentation werfen kann? ..... oder.... seh ICH das alles zu eng?
Danke und Grüßle
Elke