Hat schon jemand Erfahrung mit den Betreungszeiten DGUV 2 für Großküchen. In der Umsetzung der BGN sind die Großküchen/Restaurants/Caterer in die Betreuungsgruppe 2 eingestuft, im gültigen Mustertext der DGUV in die Betreuungsgruppe 3 (also geringere Betreuungszeiten). Eigentlich dürfte doch eine BG die vorgegebenen Zeiten nicht ändern, sondern nur die Inhalte der Vorschrift präzisieren und praxisnaher auslegen?!
Betreuungszeiten DGUV Vorschrift 2 für Großküchen
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evasifa -
11. Februar 2011 um 13:40 -
Erledigt
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Wie wärs mal mit vorstellen?
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi -
... In der Umsetzung der BGN sind die Großküchen/Restaurants/Caterer in die Betreuungsgruppe 2 eingestuft, im gültigen Mustertext der DGUV in die Betreuungsgruppe 3 (also geringere Betreuungszeiten). Eigentlich dürfte doch eine BG die vorgegebenen Zeiten nicht ändern, sondern nur die Inhalte der Vorschrift präzisieren und praxisnaher auslegen?!
Ich hatte gestern ein Gespräch mit unserem Ansprechpartner bei der BGN, in dem es um eine sehr viel höhere Betreuungszeit mit der DGUV 2 und der Gruppenzuordnung gegenüber dem letzten Jahr ging.
Er war etwas überrascht von der Problematik und sagte, dass man innerhalb der BGN bis Mitte des Jahres über Betreuungszeiten und auch Einzelfallprüfungen
[Frage] DGUV 2 - Einzelfallprüfung
sprechen und ggf. neue Vorgaben erlassen werde.Da die BGN das Jahr 2011 als Probelauf für die Umsetzung der DGUV 2 sieht, wird Dir keiner einen Strick daraus drehen, wenn Du ersteinmal mit den zuletzt berechneten Betreuungszeiten weitermachst - oder Dich an den Mustertext der DGUV 2 hältst.
Notwendig scheint mir dennoch, dass Du Deinen Ansprechpartner bei der BGN auf diese Diskrepanz hinweist und um ein von ihm geduldetes Vorgehen bittest, wie z.B. "weiter wie bisher", bis die BGN die Probleme geklärt hat.
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Hallo evasifa,
ich hatte auch mit unserem BA über die Umsetzung der DGUV 2 gesprochen, und nach einigen ungeklärten Fragen Kontakt mit der BG aufgenommen. Ich habe auch die Info erhalten dass 2011 bei der BGN das "Einführungsjahr" ist und es in entsprechenden Fällen neue Vorgaben geben kann. Ich werde mich mit meinen zuständigen TAB abstimmen und dann entsprechend vorgehen.
Immer bleiben.
Gruß Tanzderhexen