Hallo zusammen,
das Thema ist zwar schon mal besprochen worden dennoch habe ich eine Frage.
Und Zwar muss ein Absender der ein Speditionsunternehmen beauftragt diesem Unternehmen auf eigenem Gelände eine Möglichkeit zu Verfügung stellen, dass er das Eis runtermachen kann?
Meiner Meinung nach ist hier prinzipiell der Fahrer in der Verantwortung, aber wie siehts aus mit der Pflicht der Absenders seine eigenen Mitarbeiter zu schützen? Also Gefbeurt sagt aus: es besteht eine Gefährdung für Mitarbeiter welche sich auf dem WErksgelände befinden wenn ein LKW aufs werksgelände fährt und Eis auf dem Dach hat (könnte ja runterfallen und den MA erschlagen) Muss ich dann etwas zur verfügung stellen?
Dann noch ein Sonderfall: Wenn ich ein Speditionsunternehmen beauftrage und dieses Unternehmen stellt mir Wechselbrücken zur Verfügung welche auf dem Werksgelände beladen werden, dann auf dem Werksgelände abgestellt werden und irgendwann vom Spediteur abgeholt werden. Muss ich dann als Absender dafür sorgen dass das Speditionsunternehmen ein möglichkeit hat den Schnee oder das Eis zu entfernen (also wenns auf meinem Gelände draufschneit)
Bin gespannt was Ihr dazu meint.
Gruß B