Hallo zusammen!
Ich habe eine kurze Frage, leider kann ich sie mir miteln Onlinerecherche nicht beantworten:
Beauftragte für Abfall müssen laut §55 BImSchG eine "Fachkunde" nachweisen. Leider gibt es anscheinend keine genaue Regelung wie diese Fachkunde auszusehen hat. Es gibt zwar einen Haufen an Lehrgänge (BG, TÜV, Akademien, ..) die angeboten werden und wahrscheinlich den Vermutungscharakter erfüllen, aber genaues finde ich nicht.
Nun gibt es aber auch Lehrgänge zum "Umweltbeauftragten", welche als Themenkreis auch Abfall behandeln. Hat jemand Erfahrungen seitens der Aufsichtsbehörden gesammeln, ob
a) nur die mehr oder weniger namenhaften Lehrgänge "Abfallbeauftragter" zählen
b) der Umweltbeauftragte auch die Fachkunde gemäß §55 BImSchG erfüllt
c) es wahrscheinlich wie an 1000 anderen Stellen im Arbeitsschutz auch relativ egal ist, hauptsache man kann irgeneine Fachkunde nachweisen und hat die Vermutungswirkung auf seiner Seite, beispielsweise durch das Fach "Umweltsicherheit" während des Studiums
Ideen/Vorschläge/Erfahrungen? Ich wäre dankbar.