Kablesalat

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  • Ich bin heute im Büro über Kabel gestolpert - zum Glück werde ich ausser blauen Flecken keine größeren Schäden davontragen. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Bürokable unter Kabletunnel zu verlegen?

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  • Hallo Sundance,

    Zitat ArbStättV:
    Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.

    Zitat ArbSchG:
    Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

    Wenn nun ein Unfall passiert ist, so ist im Vorfeld irgendwas schief gelaufen. Was schreibt denn die Gefährdungsbeurteilung zur Kabelverlegung bzw. zu den Stolperstellen? Was war denn Bestandteil der Unterweisung? Liegen Kabel in Verkehrswegen? Oder ist dort, wo der Unfall passierte, kein Verkehrsweg?

    Ein Kabeltunnel ist nicht vorgeschrieben, macht aber durchaus Sinn. Entscheidend ist, dass bei der Kabelverlegung keine Gefahrstelle erzeugt wird oder dass die Gefahrstelle deutlich und eindeutig abgesichert ist.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -