Arbeitsschutz in s.g. Jugendhilfeeinrichtungen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hi,

    ich benötige mal wieder eure Hilfe. Hat jemand Erfahrung im Bereich von Jugendhilfeeinrichtungen insbesondere bei Wohngruppen die in Angemieteten Häusern unter gebracht sind. Die Betreuer fallen unter das Arbeitschutzgesetzt, das habe ich schon herraus gefunden.

    Jdoch ist die Frage, wo hört der Arbeitsschutz auf? Eigentlich sind die Räume der Jugendlich ja auch die Arbeitsstätte der Betreuer oder? Ich selbst sehe das Wohnhaus als "normale" Arbeitsstätte an. Seht Ihr das evtl. andere oder kennt jemand von euch Rechtstexte die mir weiterhelfen könnten ?

    Mfg

    NewWave

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • ANZEIGE