Hi,
ich benötige mal wieder eure Hilfe. Hat jemand Erfahrung im Bereich von Jugendhilfeeinrichtungen insbesondere bei Wohngruppen die in Angemieteten Häusern unter gebracht sind. Die Betreuer fallen unter das Arbeitschutzgesetzt, das habe ich schon herraus gefunden.
Jdoch ist die Frage, wo hört der Arbeitsschutz auf? Eigentlich sind die Räume der Jugendlich ja auch die Arbeitsstätte der Betreuer oder? Ich selbst sehe das Wohnhaus als "normale" Arbeitsstätte an. Seht Ihr das evtl. andere oder kennt jemand von euch Rechtstexte die mir weiterhelfen könnten ?
Mfg
NewWave