Neue BGI 5006 "Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung"

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    • Offizieller Beitrag

    Die BG für Feinmechanik und Elektrotechnik informiert



    Die neue BGI-Information BGI 5006 "Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung" enthält die Grenzwerte für eine grundsätzliche Beurteilung von Tätigkeiten unter Einfluss von künstlicher optischer Strahlung. Allgemein gültige Beurteilungskriterien gab es bisher noch nicht. Die BGI schließt diese Lücke übergangsweise, bis eine Vorschrift erlassen wird. Die Werte der BGI entsprechen weitgehend den internationalen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection.

    Zum Hintergrund:
    Der Fachaussschuss Elektrotechnik hatte einen abgestimmten FA-Entwurf der Unfallverhütungsvorschrift BGV B9 "Künstliche
    optische Strahlung" erstellt. Auf Grund der zwischenzeitlich ebenfalls begonnenen Arbeit an einer EU-Richtlinie zum Thema "Optische Strahlung" ist mit einer kurzfristigen Inkraftsetzung nicht zu rechnen. Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik hat deshalb für die Übergangsphase die BG-Information 5006 erstellt.

    Mehr Infos in der Online-Ausgabe der Zeitschrift "Die Brücke" der BG der Feinmechanik und Elektrotechnik, siehe Seite 11.

    Zum Text der BGI 5006 in der Datenbank der gewerblichen Berufsgenossenschaften (pdf-Format).

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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