Elektroinstallation mit lose verkabelten Kabelkanälen

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  • Hallo zusammen,

    heute war bei uns Begehung, in manchen Büros lagen da Kabelkanäle mit 230 V Steckdosen, Daten und Telefondosen auf dem Boden. Die Kabel kommen aus dem Doppelboden, sind ca 1,5 m lang und enden dann in einem Stück Kabelkanal,

    ist so etwas zulässig oder nicht, und wo steht das?

    Vielen Dank für Eure kollegiale Hilfe


    Uwe

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  • Von der Elektroseite ist dies u. U. sogar zulässig. Hängt von der Art des Kabels ab.

    Wenn normaler NYM-J 3x 1,5 mm2 (wovon auszugehen ist) verwendet wurde, dann ist es nicht zulässig, da dieser zur festen Verlegung AUF, IM oder UNTER Putz gedacht ist.

    Sollte es flexible H05 Leitung sein, so kann dies u.U. sogar möglich und erlaubt sein. In dem Fall benötigen die Steckdosen jedoch eine Zugentlastung, damit die Leitung auch da bleibt wo sie hingehört.
    Außerdem sollte natürlich keine zusätzliche Gefährdung durch Stolperstellen dadurch entstehen und die Leitung an der Austrittsstelle (aus dem Doppelboden) nicht geknickt, gestaucht, etc. oder über eine scharfe Kante geführt werden.

    MfG

  • Sollte es flexible H05 Leitung sein, so kann dies u.U. sogar möglich und erlaubt sein.

    Hi,

    da möchte ich wiedersprechen. H05 ohne Trittschutz einfach auf dem Boden ist nicht ok (Verwendung von H05 bei geringer mechanischer Beanspruchung für Elektrogeräte in Haushalten und Büros, feste Verlegung in Möbeln, Stellwänden...).
    Dann kommt das H05 ja aus dem Boden. Ist da eine Auslassdose? Wenn nicht, führt die Leitung im Doppelboden ja auch irgendwo hin. Da ist dann eine flexible Leitung demnach fest verlegt. Auch nicht so ganz das wahre.

    Nachlesen kannst Du das nur in den VDE-Vorschriften, die natürlich kosten. Wenn euer Elektriker des Vertrauens das durchgehen lässt - hm... Ansonsten schau mal unter https://sifaboard.de/www.e-check.de, da findest Du Unternehmen, die Dir genau sagen können ob das ok ist.

    Noch eine Anmerkung: zu den Versammlungsstätten können auch Arbeitsstätten zählen. Die Versammlungsstätten sind in der DIN VDE 0100-718 beschrieben. Nach BGV A3 sind el. Anlagen, welche nach VDE 0100 Teil 700 errichtet wurden, ohnehin JÄHRLICH zu prüfen...

    Gruß!

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