Strafrechtlicher Umweltschutz wird ausgebaut

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    • Offizieller Beitrag

    Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf über erweiterte strafrechtliche Sanktionen bei Umweltverschmutzungen

    Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2005 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die strafrechtlichen Sanktionen bei Umweltverschmutzungen erweitert werden. Das Gesetz soll den Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht in nationales Recht umsetzen.

    U. a. ist Folgendes vorgesehen:
    1. Bei Boden- und Luftverunreinigungen, dem unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen und dem unerlaubten Betreiben von Anlagen soll der Verstoß gegen ausländische verwaltungsrechtliche Instrumentarien zum Schutz der Umwelt genauso bestraft werden können wie ein Verstoß gegen Pflichten, Genehmigungen oder Untersagungen usw. nach deutschem Verwaltungsrecht.

    2. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Luftverunreinigungen durch Fahrzeuge bestraft werden können, wenn Schadstoffe unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in bedeutendem Umfang in die Luft freigesetzt werden. Lässt z. B. ein Fuhrparkunternehmer sämtliche Fahrzeuge dauerhaft mit Motoren fahren, die nicht den vorgeschriebenen Abgaswerten entsprechen, soll er ggf. auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Bisher war hier nur eine Ahndung mit Bußgeldern möglich.

    Mehr Infos in einer Pressemitteilung des Bundesmisteriums für Justiz.
    Zum Gesetzentwurf beim BMJ.


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    Quelle/Urheber: PolRed

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