- Offizieller Beitrag
Online-Beitrag aus "Gute Arbeit." (5/2005)
Ohne die Arbeitsschutzbehörden der Länder wäre der betriebliche Arbeitsschutz einer tragenden Säule beraubt. Zu diesem Fazit kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebene Studie, die die Tätigkeit der 16 Länderbehörden kritisch untersucht hat. Sie zeigt zweierlei: Die von diesen Behörden aufgedeckten und behobenen Defizite im Arbeitsschutz sind Legion. Zugleich erhalten die Unternehmen durch das neue Arbeitsschutzrecht größere Gestaltungsspielräume. Um diese sinnvoll und gesetzestreu auszufüllen, müssen sie die beratende und kontrollierende Kompetenz der Gewerbeaufsicht spüren.
Den Beitrag dazu aus der Zeitschrift "Gute Arbeit.", Ausgabe 5/2005, hat die IG Metall online unter dem Titel "Vom Sinn und Zweck einer staatlichen Arbeitsschutzaufsicht" veröffentlicht.
Dort steht auch die "Transparenzstudie zur aktuellen Konzeption und Tätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsicht) in 16 Bundesländern" als PDF-Download (235 Seiten, 1,07 MB) zur Verfügung.
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Quelle/Urheber: Gute Arbeit./PolRed