Vom Sinn und Zweck einer staatlichen Arbeitsschutzaufsicht

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    • Offizieller Beitrag

    Online-Beitrag aus "Gute Arbeit." (5/2005)

    Ohne die Arbeitsschutzbehörden der Länder wäre der betriebliche Arbeitsschutz einer tragenden Säule beraubt. Zu diesem Fazit kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebene Studie, die die Tätigkeit der 16 Länderbehörden kritisch untersucht hat. Sie zeigt zweierlei: Die von diesen Behörden aufgedeckten und behobenen Defizite im Arbeitsschutz sind Legion. Zugleich erhalten die Unternehmen durch das neue Arbeitsschutzrecht größere Gestaltungsspielräume. Um diese sinnvoll und gesetzestreu auszufüllen, müssen sie die beratende und kontrollierende Kompetenz der Gewerbeaufsicht spüren.

    Den Beitrag dazu aus der Zeitschrift "Gute Arbeit.", Ausgabe 5/2005, hat die IG Metall online unter dem Titel "Vom Sinn und Zweck einer staatlichen Arbeitsschutzaufsicht" veröffentlicht.

    Dort steht auch die "Transparenzstudie zur aktuellen Konzeption und Tätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsicht) in 16 Bundesländern" als PDF-Download (235 Seiten, 1,07 MB) zur Verfügung.


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    Quelle/Urheber: Gute Arbeit./PolRed

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Also will ich mal eine Lanze brechen....

    In meiner bisherigen Tätigkeit als Teilzeit-SiFa hab ich bei der Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz (so heißt das in NRW, in anderen Bundesländern wohl Gewerbeaufsicht) gute Erfahrungen gemacht.
    Ich habe bei diversen Problemstellungen von Seiten des StAfA immer bereitwillige und tatkräftige Unterstützung erhalten.

    Man sollte nicht den Fehler begehen, die Arbeitsschutzbehörden nur als Kontrollorgan (Arbeitsschutzpolizei) zu betrachten. Genau wie Polizei oder Feuerwehr kommen die Mitarbeiter lieber 10-mal zu einer Beratung, als einmal, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

    Die Dualität (Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden) erscheint mir sehr sinnvoll, da sich BG´en und Behörden in ihren unterschiedlichen Gedankenansätzen ergänzen. Die Umsetzung der neuen Gesetzes- und Vorschriftenwerke führt dabei zu einer Stärkung der Stellung der Behörden, die aber aufgrund der Deregulierung auch von der Kontrolfunktion wegkommen und mehr eine Beraterfunktion übernehmen.

    Ich kann allen SiFa´s, vor allem aber den Teilzeitleuten, nur raten, mit beiden, den BG´en und den StAfA´s vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und deren Möglichkeiten intensiv zu nutzen.

    Grüße an alle
    Klaus