BDA zur Änderung des Lastenausgleichs in der gesetzlichen Unfallversicherung

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    • Offizieller Beitrag

    Stellungnahme der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA) online

    Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA) hat im Mai 2005 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Lastenausgleichs in der gesetzlichen Unfallversicherung als PDF-Download (7 Seiten) veröffentlicht.

    Darin heißt es (Auszug): "Erst mit Wirkung vom 1. Januar 2003 wurde auf der Grundlage eines Selbstverwaltungskonzepts der gewerblichen Berufsgenossenschaften eine Anpassung des Lastenausgleichs insbesondere zu Gunsten der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft vorgenommen. Diese Änderung sah eine schrittweise Reduktion der maßgeblichen Lastsätze im SGB VII sowie eine Vorwegnahme der Zeitfolge bei Fusionen von Berufsgenossenschaften vor. Die Vorwegnahme wurde durch die Zustimmung aller gewerblichen Berufsgenossenschaften zu Gunsten der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft ermöglicht. Die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft wurden im Umlagejahr 2004 mit rund 63 Mio. € entlastet. Seit Einführung des Lastenausgleichs im Jahre 1968 wurde über lange Zeit ausschließlich und in sehr viel höherem Umfang die Bergbau-Berufsgenossenschaft von diesem Verfahren begünstigt (2004: 397 Mio. €).

    Mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf soll der Lastenausgleich erneut und im Ergebnis erneut zu Gunsten der nunmehr fusionierten Bau-Berufsgenossenschaft geändert werden. Für eine erneute Reform des Lastenausgleichs zu Gunsten der Bauwirtschaft fehlt es an einer nachprüfbaren Darstellung der eigenen Aktivitäten der Bau- Berufsgenossenschaften zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit und der mittelfristigen Auswirkungen der Gesetzesänderung von 2003. Der kurze Zeitraum seit der Gesetzesänderung steht einer Analyse der Entwicklung der Beitragsbelastung in der Bauwirtschaft entgegen. Da die damalige Gesetzesänderung ausdrücklich keine Spezialregelung für die Bauwirtschaft war, hat der Bundesrat zudem zutreffend auch die Beobachtung der Entwicklung in anderen hoch belasteten Branchen gefordert. Der Referentenentwurf und seine Begründung entspricht damit nicht den Forderungen des Bundesrates vom 23. Mai 2003."


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    Quelle/Urheber: BDA/PolRed

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