Hallo Sifa's,
ich muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen über das Nachlackieren von Metallteilen bei einem externen Dienstleister. Allerdings wird dort nicht mit Sprühpistole (wie man mir fälschlicherweise mitteilte), sondern mit Spraydose nachlackiert. Das ganze passiert in einer großen Lagerhalle. Meine Frage wäre nun: Ist hierbei eine Absaugung Pflicht ? Im SDB steht nur, dass für gute Belüftung gesorgt werden soll. Und die BGR 231 schließt sich durch den Einsatz von Spraydosen aus.