Handlackierung von Metallteilen

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  • Hallo Sifa's,

    ich muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen über das Nachlackieren von Metallteilen bei einem externen Dienstleister. Allerdings wird dort nicht mit Sprühpistole (wie man mir fälschlicherweise mitteilte), sondern mit Spraydose nachlackiert. Das ganze passiert in einer großen Lagerhalle. Meine Frage wäre nun: Ist hierbei eine Absaugung Pflicht ? Im SDB steht nur, dass für gute Belüftung gesorgt werden soll. Und die BGR 231 schließt sich durch den Einsatz von Spraydosen aus.

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    • Offizieller Beitrag

    hallo w50-fahrer,

    wie schon erwähnt, kommst du um eine gefährdungsbeurteilung nicht herum. Dabei muss m. e. unbedingt eine absaugung und der explosionsschutz mit herauskommen.

    Spraydosen sind für den haushaltsüblichen gebrauch gedacht. Da nicht jeder gleich einen kompressor und eine farbsprühpistole zu hause haben muss, bekommt man mit der spraydose neben der farbe gleich "druckluft" in form des treibgases mitgeliefert. Dieses treibgas ist zwar fcwk-frei aber immer häufiger auch brennbar und damit explosionsgefährdet. Wenn ich die spraydose dann nach und nach zu hause verwende und dabei "gut lüfte" sollte das für haushalte o.k. sein. Das gilt genauso für haarspray, wie auch pflasterspray o.ä.

    Wenn ich aber farbspraydosen "kommerziell" einsetze, muss ich mir schon gedanken um den explosionsschutz, gesundheitsschutz und umweltschutz an diesem arbeitsplatz machen.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)