12.08.2010
Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck
auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer
verletzt - aber er bekam Hilfe. Einen Tag vor seinem Unfall hatten 57
Berufsgenossenschaften in Deutschland ihre Arbeit aufgenommen. Bucks Arbeitgeber
konnte deshalb den Unfall der Baugewerks-Berufsgenossenschaft melden. Sie
erkannte dem verletzten Buck eine Rente zu. Wäre der Unfall einige Tage vorher
geschehen, hätte Buck keinerlei Unterstützung erwarten können - nur die
Sozialfürsorge wäre ihm und seiner Familie geblieben.
Der 1. Oktober 1885 ist die Geburtsstunde der gesetzlichen
Unfallversicherung in Deutschland. Das Unfallversicherungsgesetz hatte 1884 die
Grundlage geschaffen, ein Jahr später nahmen die Berufsgenossenschaften ihre
Arbeit auf. Zu Beginn stand die Verbesserung der katastrophalen
Arbeitsbedingungen in den Fabriken im Vordergrund. Heute stellt die moderne
Arbeitswelt die Menschen vor neue Herausforderungen. Dazu Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV): "Der klassische Arbeitsschutz ist nach wie vor das
Kerngeschäft der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleichzeitig öffnen wir uns
aber neuen Themen. Die Folgen des demografischen Wandels oder die vermehrten
Klagen über psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind nur zwei davon."
Alles aus einer Hand
In den 125 Jahren ihres Bestehens war die gesetzliche Unfallversicherung
immer ein Spiegel der sich wandelnden Arbeitswelt. Sie begleitet die
Veränderungen, versucht neue Gefahren frühzeitig zu erforschen und bestehende
Risiken zu verringern. Ihr Auftrag war und ist es, die Rahmenbedingungen für
sichere und gesunde Arbeit zu verbessern. Dabei helfen auch eigene
Forschungsinstitute. Sie unterstützen den Präventionsauftrag von
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dieser erfolgreichen Arbeit ist es mit
zu verdanken, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland in den vergangenen
Jahrzehnten beständig zurückgegangen ist.
Kommt es aber doch zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit, dann
unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Versicherte und Unternehmen gemäß
ihrem gesetzlichen Auftrag "mit allen geeigneten Mitteln". Von der
Heilbehandlung bis zur beruflichen Wiedereingliederung reicht das Angebot. Die
berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken garantieren eine medizinische
Versorgung auf höchstem Niveau. Sie verfolgen einen ganzheitlichen
Behandlungsansatz, der von Anfang an die erfolgreiche Rehabilitation im Blick
hat. Die Versicherten sollen in das Arbeitsleben zurückkehren, selbst wenn
gesundheitliche Einschränkungen dies erschweren. Speziell geschulte Rehaberater
unterstützen sie dabei. Bleibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bestehen,
erhalten betroffene Versicherte eine Rente.
Die gesetzliche Unfallversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie alles
"aus einer Hand" liefert: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.
Von Beginn an wurde sie von einer Selbstverwaltung geleitet, die seit 1951
paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Diese
Führungsstruktur hat sich bewährt, denn sie garantiert einen engen Kontakt zu
den Betrieben. Breuer: "Diese Verwurzelung in der Praxis gewährleistet, dass
Prävention und Rehabilitation sich eng an den Bedürfnissen von Versicherten und
Unternehmen orientieren. Gerade deshalb hat die gesetzliche Unfallversicherung
bei beiden Gruppen eine hohe Akzeptanz."
Die Organisation, die 1885 als Versicherung für "gefährliche Berufe" begann,
ist 2010 so zu einem modernen Dienstleister für Versicherte und Betriebe
geworden, der anderen Ländern als Vorbild für den Aufbau eigener
Unfallversicherungen dient.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Hintergrundtext.
Eine
Vielzahl historischer Plakate und Fotos steht in der DGUV-Bilddatenbank zum
Download bereit.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030
288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: Stefan Boltz