Ext. Bewachungsdienst, Reinigungsdienst = Fremdfirma

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  • Hallo,
    wir haben einen externen Sicherheits- bzw. Bewachungsdienst (EOS), der hier einige Male pro Nacht nach dem Rechten sieht. Ebenso steht die Produktion still, wenn die Gebäudereiniger kommen.
    Im Prinzip sind das ja Fremdfirmen und müssen auch unterwiesen werden.

    Wie habt ihr das geregelt, wenn immer unterschiedliche Personen außerhalb der Betriebszeiten auf dem Gelände sind? OK die Gefahrstoffe sind nicht zugänglich bzw. sind verschlossen. Dennoch kann man es ja nie vollkommen ausschließen, daß etwas passiert.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Moin,

    die werden genau wie Fremdfirmen unterwiesen.

    zusätzlich kriegt der Wachdienst eine Unterweisung, was er im Gefahrfall zu tun hat, Brandmeldeanlage, Alarmierungswege, Feuerwehr einweisen, etc.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hi,

    ein guter Wachdienst (ob EOS das ist, weiß ich gerade nicht. Meine Branchenkenntnisse hinken ein wenig hinterher) hat Mitarbeiter, die manchmal mehr zum Thema Arbeitssicherheit sagen können als mancher eigene Mitarbeiter. Schließlich sind die Grundlagen in der Ausbildung deutlich zu vermitteln.
    Wenn der Vertrag mit dem Unternehmen dann klar die Auflagen regelt (inkl. allgemeiner und objektbezogener Dienstanweisung), ist das alles easy.


    Gruß

    Markus