Fahrzeuge auf Betriebsgelände

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  • Hallo zusammen,

    wer kann einen Tipp geben ? Unser Betriebsgelände ist stark gewachsen. Der Chef hat dem Musterbau ein altes Auto gegeben ( angeblich versichert, aber ohne Kennzeichen, TÜV und ganz schön klapprig) um Teile hin und her zu fahren. Manche MA fahren wie die Geisteskranken. Weiß jemand von Euch wie die Sachlage ist ?

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  • Hallo W50-Fahrer,

    ich würde dem Chef als erstes auf die Gefahren (Gefährdungsbeurteilung erstellen) hinweisen, die sich aus einer mangelhaften Verkehrssicherheit (Bremsen, Lenkung, Beleuchtung) und der unsachgemäßen Benutzung durch die Mitarbeiter ergeben könnten. Dann könntest Du ihm z.B. folgenden Vorschlag (Schutzmaßnahmen) unterbreiten, der wie folgt aussehen könnte:

    1. Verkehrssicherheit des Fahrzeuges regelmäßig prüfen bzw. prüfen lassen
    2. Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter unterweisen, in der sie unter anderem auf die Folgen (mit dem Chef festlegen) unsachgemäßer Benutzung hingewiesen werden

    ich hoffe es hilft Dir weiter.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo,


    zu beachten ist auch, dass ein Fahrzeug zur Nutzung auf dem Betriebsgelände der BGV D29 und evtl. der BetrSichV unterliegt.

    In der BGV D29 wird, neben anderem, in §57 die jährliche Sicherheitsprüfung verlangt.

    In der BetrSichV §10 wird über die GefBeUrt die Festlegung von Prüffristen gefordert.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -