Guten Morgen!!
Habe da mal eine Frage bezgl. der Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Darf ein Unternehmer, der selbst ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, auch im Unternehmen als Fachkraft tätig sein?? Der Betrieb hat weniger als 10 Beschäftigte.
Gibt es hierfür konkrete Bestimmungen, Gesetze o.ä., die dieses zulassen oder auch verbieten. In der BGV A2 ist diesbezüglich nichts enthalten oder ich habe es überlesen.
Und ist es dann zulässig, dass diese Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem weiteren Betrieb auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig wird. Hier hat der Betrieb über 30 Beschäftigte.
Vielen Dank schon mal für die Unterstützung.