Darf ein Unternehmer selbst Fachkraft sein??

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  • Guten Morgen!!

    Habe da mal eine Frage bezgl. der Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Darf ein Unternehmer, der selbst ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, auch im Unternehmen als Fachkraft tätig sein?? Der Betrieb hat weniger als 10 Beschäftigte.
    Gibt es hierfür konkrete Bestimmungen, Gesetze o.ä., die dieses zulassen oder auch verbieten. In der BGV A2 ist diesbezüglich nichts enthalten oder ich habe es überlesen. ;)

    Und ist es dann zulässig, dass diese Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem weiteren Betrieb auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig wird. Hier hat der Betrieb über 30 Beschäftigte.

    Vielen Dank schon mal für die Unterstützung. :thumbup:

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  • Hallo Dental,

    Zulassung der BG soll heißen, erfolgreiche Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder?!?

    Und mit dem Unternehmermodell ist die "alternative bedarfsorientierte Betreuung" gemeint oder?!!?
    Hier ist aber nur eine Betriebsgröße mit bis zu 30 Beschäftigten vorrausgesetzt, was in meinem Falle überschritten wird. Der Betrieb hat mehr als 30 Beschäftigte!
    Ist dann die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten.

    Aber auf jeden Fall schon einmal vielen Dank für die Antwort

  • Hallo Palmtree36

    nicht nur Ausbildung FASI, er muss auch die Zulassung für für den Bereich der BG haben die für den jeweiligen Betrieb zuständig ist.
    z.B. Eine FASI mit der Ausbildung bei der BGWDarf in einem Betrieb der Bau BG nur mit Zusatzaubildung für diesen Bereich tätig werden

    Für den 2ten Betrieb ebenso, hier würde ich natürlich auch nach den Regelstunden abrechnen. Ist aber natürlich auch eine Frage des Aufwands. Mehr Aufwand=== Mehr Stunden :D

    LG Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo,

    Ja. Er darf.
    Macht in manchen Betriebsstrukturen auch durchaus Sinn. Klar ist, dass dabei die Beratungs- und Enstcheidungsfunktion in einer Hand sind. Und was ist besser, als selbst die Sach- und Fachkenntnis für seine Entscheidungen zu haben?

    Zu beachten sind dabei die unterschiedlichen Betreuungsmodelle für Klein- und Mittelbetriebe der verschiedenen BGen und Unfalkassen. Aber die SiFa-Ausbildung ist sicherlich besser und umfangreicher als die Ausbildung nach dem Unternehmermodell.

    Ebenso gelten für die Betreuung anderer Betriebe die einschlägigen Regelungen. Und diese gelten für die Funktion einer externen SiFa und sind unabhängig von sonstigen Tätigkeiten einer SiFa.

    In meiner Ausbildungsgruppe war ein selbständiger Elektromeister, der meinte: Wenn schon Ausbildung, dann richtig - also SiFa.
    Finde ich gut.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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