Einstufung von Filtergeräten in die ArbMedVV

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  • Hallo,
    wer kann mir weiterhelfen?

    Welche Untersuchung ist erforderlich wenn ein Mitarbeiter eine Vollsichtmaske mit angeschraubten K2 Filter für Ammoniakgase trägt?

    Ist in diesem Fall eine Pflichtuntersuchung nach G26 erforderlich oder reicht eine Angebotsuntersuchung aus?

    Wenn eine Pflichtuntersuchung nach G26 erforderlich ist, welche G26 kommt dann in Betracht G26.1?

    Danke vorab für Eure Antworten

    Frank

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  • Hallo sifatlb,

    anbei die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ArbMedVV von 2008 ) dort findest Du auch bei welchen Gefährdungen Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen angebracht sind.

  • Hallo sifatlb,

    die ArbmedVV sagt dir im Teil 4 das Pflichtuntersuchungen bei Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 angesagt sind. Was in welche Gerätegruppe gehört, findest Du im Anhang 3 der BGR 190.

    Eure Vollmasken mit Ammoniakfilter ist ein Filtergerät mit einem Filtergewicht unter 5kg und Atemwiederstand über 5 mbar (da Gasfilter) und somit bis du in der Gruppe 2 mit Pflichtuntersuchung.

    Diese Untersuchung wird der alten G 26.2 entsprechen, dass wird Dir aber das medizinische Personal genauer erläutern können.

    Viele Grüße

    kuddel

  • Erst mal ein Dankeschön an alle die geantwortet haben.

    Hallo Kuddel,
    genau das habe ich gesucht, die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte. Steht in der BG 190 oder in der BGI 504-26.
    Jetz kann ich auch über die ArbMedVV die Einteilung in Pflicht,- oder Angebotsuntersuchung vornehmen.

    Nochmals Danke

    Gruß Frank