Auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung muss
die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit eine
Stabsstelle bekleiden. Wie der Verband Deutscher
Sicherheitsingenieure e. V. (VDSI) berichtet,
wurde dies nun auch durch das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Quelle: Prävention Online