ZitatNach BGI 850-0, Pkt. 6.2.5.1 „…In Laboratorien, die mit einem geringeren Luftwechsel als den geforderten 25 m3/m2 in der Stunde betrieben werden, sind Tätigkeiten beispielsweise mit brennbaren Flüssigkeiten oder sonstigen leicht flüchtigen, staubenden oder Aerosole bildenden Gefahrstoffen nur in kleinstem Maßstab möglich, wenn nicht andersartige zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden….“
Frage: Was versteht man unter „kleinstem Maßstab“? Wer hat dazu Erfahrungen gesammelt?
Ralph