Guten Morgen
Ich habe einen Lastenaufzug, keine Personenbeförderung ausser der Aufzugführer.
Hier ist ja eine Einweisung für die Nutzung erforderlich. Alles weiter wie BAs usw. natürlich auch, aber mir geht es nur um die Einweisung des Aufzugführers.
Fragen
Die Einweisung kann doch im Prinzip der oder ein Vorgesetzter machen, wenn es eine schriftliche Unterweisung nach den geltenden Vorschriften für Lastenaufzüge gibt die dann zusammen mit dem zu Unterweisenden durchgesprochen werden und dieser, wenn er es verstanden hat, unterschreibt.
Sehe ich das falsch ?