Lastenaufzüge

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  • Guten Morgen :D
    Ich habe einen Lastenaufzug, keine Personenbeförderung ausser der Aufzugführer.
    Hier ist ja eine Einweisung für die Nutzung erforderlich. Alles weiter wie BAs usw. natürlich auch, aber mir geht es nur um die Einweisung des Aufzugführers.

    Fragen :)

    Die Einweisung kann doch im Prinzip der oder ein Vorgesetzter machen, wenn es eine schriftliche Unterweisung nach den geltenden Vorschriften für Lastenaufzüge gibt die dann zusammen mit dem zu Unterweisenden durchgesprochen werden und dieser, wenn er es verstanden hat, unterschreibt.

    Sehe ich das falsch ?

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Michael,

    sehe ich genauso.

    Zitat

    Die Einweisung kann doch im Prinzip der oder ein Vorgesetzter machen


    wen meinst Du mit der?

    Unterweisen muss der Unternehmer bzw. die Person die die Unternehmerpfichten übertragen bekommen haben.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Toni,

    ich meine es wie Du es geschrieben hast :D
    "Unterweisen muss der Unternehmer bzw. die Person die die Unternehmerpfichten übertragen bekommen haben."

    LG
    Michael Kasper

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