Hallo hat einer eine betriebsanweisung Bremsenprüfstand?
Bremsenprüfstand
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akki1977 -
22. Februar 2010 um 13:58 -
Erledigt
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Hallo,
schau mal in der BGI 871. Evt. ist da was dabei.
Gruß
Puma
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Hallo Akki1977,
vielleicht hilft Dir das weiter.
BTR-Nr. 01 AA
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 23.02.2010
abgezeichnet am:
Arbeitsbereich/-e:
Kfz-Werkstattbereich
AußenbereichGeltungsbereich und Tätigkeiten
ANWENDUNGSBEREICHArbeiten mit dem Bremsenprüfstand
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Gefahren durch drehende Rollensätze.
Scher- und Bruchgefahr von Körperteilen beim Hineintreten.SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Selbständige Bedienung nur, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist, unterwiesen, ihre Befähigung nachgewiesen hat und vom Unternehmer beauftragt wurde.
Diese Betriebsanleitung ist zu beachten.
Den Bremsenprüfstand nur innerhalb der in den technischen Daten angegebenen Leistung und Höchstgeschwindigkeit betreiben.
Fahrzeuge langsam auf die Rollen des Bremsprüfstandes fahren.
Während der Prüfung darauf achten, dass sich niemand in unmittelbarer Nähe befindet.
Auf - und Abfahren von dem Leistungsprüfstand nur bei angehobener Hebeschwelle bzw. bei blockierten Prüfrollen.
Verlassen des Bremsprüfstandes nur bei laufenden Prüfrollen.
Keine Fahrzeuge auf dem Bremsprüfstand abstellen.
Der unbenutzte Bremsenprüfstand ist durch Abschließen des Hauptschalters zu sichern.
Täglich vor jeder Inbetriebnahme Funktionsprobe durchführen.
VERHALTEN BEI STÖRUNGEN UND IM GEFAHRFALL
Bei sicherheitsrelevanten Störungen Gerät ausschalten und Netzstecker ziehen. Alle Teile der elektrischen Anlage vor Nässe schützen
Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Endschalter und Tastwalzen regelmäßig auf richtige Funktion überprüfen
Keine Einstellarbeiten bei laufenden Rollen durchführen
Bei erkennbaren Gefährdungen den Betrieb sofort einstellen. Bremsenprüfstand gegen irrtümliches Benutzen sichern.
Der Zugang zu elektrischen Betriebsmitteln (z.B. beim wechseln der Sicherungen), die nicht von außen zu bedienen sind, ist nur unterwiesenen Personen gestattet
Bei Arbeiten am Bremsenprüfstand, elektrische Anlage stillsetzen und sperren Mängel und Schäden dem Vorgesetzten melden.VERHALTEN BEI UNFÄLLEN – ERSTE HILFE
Verletzte bergen.
• Unfallstelle sichern.
• Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.
• Arzt und/oder Rettungswagen alarmieren.
• Vorgesetzte oder Unternehmer benachrichtigen.INSTANDHALTUNG, ENTSORGUNG
Stets einen bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherstellen
Die Überprüfung der Sicherheitseinrichtung muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich von
einer befähigten Person durchgeführt werden.
Mängel und Instandhaltungsarbeiten nur durch befähigte Person durchführen lassen.
Zur Wartung und Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.Gruss Azubi