Bremsenprüfstand

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • ANZEIGE
  • Hallo,


    schau mal in der BGI 871. Evt. ist da was dabei.


    Gruß


    Puma

  • Hallo Akki1977,


    vielleicht hilft Dir das weiter.


    BTR-Nr. 01 AA

    BETRIEBSANWEISUNG
    Stand: 23.02.2010
    abgezeichnet am:
    Arbeitsbereich/-e:
    Kfz-Werkstattbereich
    Außenbereich


    Geltungsbereich und Tätigkeiten
    ANWENDUNGSBEREICH


    Arbeiten mit dem Bremsenprüfstand
    GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

    Gefahren durch drehende Rollensätze.
    Scher- und Bruchgefahr von Körperteilen beim Hineintreten.


    SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
    Selbständige Bedienung nur, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist, unterwiesen, ihre Befähigung nachgewiesen hat und vom Unternehmer beauftragt wurde.
    Diese Betriebsanleitung ist zu beachten.
    Den Bremsenprüfstand nur innerhalb der in den technischen Daten angegebenen Leistung und Höchstgeschwindigkeit betreiben.
    Fahrzeuge langsam auf die Rollen des Bremsprüfstandes fahren.
    Während der Prüfung darauf achten, dass sich niemand in unmittelbarer Nähe befindet.
    Auf - und Abfahren von dem Leistungsprüfstand nur bei angehobener Hebeschwelle bzw. bei blockierten Prüfrollen.
    Verlassen des Bremsprüfstandes nur bei laufenden Prüfrollen.
    Keine Fahrzeuge auf dem Bremsprüfstand abstellen.
    Der unbenutzte Bremsenprüfstand ist durch Abschließen des Hauptschalters zu sichern.
    Täglich vor jeder Inbetriebnahme Funktionsprobe durchführen.

    VERHALTEN BEI STÖRUNGEN UND IM GEFAHRFALL
    Bei sicherheitsrelevanten Störungen Gerät ausschalten und Netzstecker ziehen. Alle Teile der elektrischen Anlage vor Nässe schützen
    Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Endschalter und Tastwalzen regelmäßig auf richtige Funktion überprüfen
    Keine Einstellarbeiten bei laufenden Rollen durchführen
    Bei erkennbaren Gefährdungen den Betrieb sofort einstellen. Bremsenprüfstand gegen irrtümliches Benutzen sichern.
    Der Zugang zu elektrischen Betriebsmitteln (z.B. beim wechseln der Sicherungen), die nicht von außen zu bedienen sind, ist nur unterwiesenen Personen gestattet
    Bei Arbeiten am Bremsenprüfstand, elektrische Anlage stillsetzen und sperren Mängel und Schäden dem Vorgesetzten melden.


    VERHALTEN BEI UNFÄLLEN – ERSTE HILFE
    Verletzte bergen.
    • Unfallstelle sichern.
    • Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.
    • Arzt und/oder Rettungswagen alarmieren.
    • Vorgesetzte oder Unternehmer benachrichtigen.


    INSTANDHALTUNG, ENTSORGUNG
    Stets einen bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherstellen
    Die Überprüfung der Sicherheitseinrichtung muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich von
    einer befähigten Person durchgeführt werden.
    Mängel und Instandhaltungsarbeiten nur durch befähigte Person durchführen lassen.
    Zur Wartung und Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.


    Gruss Azubi