Hallo zusammen,
ich habe mal Fragen an die Experten zum Thema Laser.
Wir setzen in der Automobilzulieferindustrie immer mehr Laser für die Kontrollen oder auch Beschriftung unserer Produkte ein. In der Regel sind Aufkleber mit den Klassen 1 und 4 bwz. 2 und 4 auf dem Gehäuse(Klasse 4 wahrscheinlich im Inneren des Gehäuses).
Die Klasse 4 bezieht sich wahrscheinlich, wie in den anderen Beiträgen bereits erwähnt, auf die Instandhaltung und Wartung.
Der Laserstrahl an sich kann aber im Prozess unter bestimmten Bedingungen, z.B. wenn aus Störungsgründen eine Schutzklappe nicht zufährt, mit dem Bediener in Kontakt kommen.
Wir sind da jetzt etwas verunsichert und haben folgende Fragen:
Besteht die Gefahr, unter normalen Bedingungen mit dem Laser der Klasse 4 in Kontakt zu kommen, ohne das Gehäuse zu öffnen? Kann man sich auf die Angaben der Hersteller (z.B. Klasse 1 oder 2) verlassen?
Wie ist es mit der behördlichen Anmeldung der Klasse 4?
Wie sieht es mit der Gefährdungsbeurteilung aus? Wie gefährdet sind die Bediener im Umfeld des Laserstrahls?
Wäre nett, wenn ich dazu ein paar Antworten bekommen würde.
Gruß
Schnecke004