Laserklassen / Gefährdungsbeurteilungen

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  • Hallo zusammen,
    ich habe mal Fragen an die Experten zum Thema Laser.

    Wir setzen in der Automobilzulieferindustrie immer mehr Laser für die Kontrollen oder auch Beschriftung unserer Produkte ein. In der Regel sind Aufkleber mit den Klassen 1 und 4 bwz. 2 und 4 auf dem Gehäuse(Klasse 4 wahrscheinlich im Inneren des Gehäuses).
    Die Klasse 4 bezieht sich wahrscheinlich, wie in den anderen Beiträgen bereits erwähnt, auf die Instandhaltung und Wartung.
    Der Laserstrahl an sich kann aber im Prozess unter bestimmten Bedingungen, z.B. wenn aus Störungsgründen eine Schutzklappe nicht zufährt, mit dem Bediener in Kontakt kommen.

    Wir sind da jetzt etwas verunsichert und haben folgende Fragen:
    Besteht die Gefahr, unter normalen Bedingungen mit dem Laser der Klasse 4 in Kontakt zu kommen, ohne das Gehäuse zu öffnen? Kann man sich auf die Angaben der Hersteller (z.B. Klasse 1 oder 2) verlassen?
    Wie ist es mit der behördlichen Anmeldung der Klasse 4?
    Wie sieht es mit der Gefährdungsbeurteilung aus? Wie gefährdet sind die Bediener im Umfeld des Laserstrahls?

    Wäre nett, wenn ich dazu ein paar Antworten bekommen würde.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

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  • Hallo Ralle,
    danke für Deine Hinweise! Leider hatte ich diese Informationen schon durchgearbeitet. Meine Fragen wurden damit leider nicht beantwortet.

    SifaS / Fasis
    Vielleicht findet sich doch noch der ein oder andere, der mir meine Fragen beantworten kann.

    Ich danke im Voraus

    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

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  • Hallo Schnecke004,
    zunächst erstmal: Laser sind überhaupt nicht meine "Baustelle", sorry. Da ich damit aber scheinbar hier im Forum nicht allein bin und es mich eigentlich interessiert, habe ich mal ein bischen "quer" gelesen. (ist Mist, wenn man so gar keine Idee/ Gedankenansatz bekommt ;( )
    Habe dir mal einen Leitfaden angehängt und eine aktuelle Version der BGV B 2 mit DA. Vielleicht bringt dich das was weiter. DIe BGI wurde übrigens zurückgezogen.
    Ich glaube, Dreh- und Angelpunkt ist es, zum einen: seit wann hab ihr die Laser? und zum anderen: die Herstellerunterlagen zu den Lasern zu haben. Hier muss es Informationen zu den Klassen geben. Außerdem müssen diese Angaben zuverlässig sein.
    Was auf keinen Fall geht ist, dass jemand mit einem Laser Klasse 4 in Kontakt kommt. Auch nicht, wenn es sich um eine Störung handelt. Meines Erachtens darf dann der Laser nicht "anfahren".


    VG Martina

  • Hallo Martina111,
    vielen Dank für die Informationen und dem Leitfaden, den hatte ich noch nicht.
    Die Laser - Anlagen in unserer Fertigung sind alle neu. Unsere Fertigung wird fast alle 3 Jahre umgekrempelt (Automobilzulieferindustrie).

    Anhand der Anzahl der Antworten auf diesem Beitrag kann man schon vermuten, dass wir nicht die Einzigen mit wenig Wissen zu dem Thema sind.
    Laseranlage werden aber immer mehr und von daher sollten wir (SiFas, Fasis) uns auch intensiv mit der Thematik beschäftigen.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

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  • Hallo Schnecke004,
    wie sieht es mit Hersteller-Unterlagen aus? Wenn die Anlage erst max. 3 Jahre ist, gibt es doch sicher welche? Da muss es doch Info`s geben?

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Martina111,
    die Hersteller sichern sich in der Regel komplett ab (Beschilderung ohne Ende). In den Unterlagen steht normalerweise nur der Hinweis, dass das Gehäuse des Lasers nur durch ausgebildetes Fachpersonal zu öffnen ist. Auch die Risikobeurteilung bei den Unterlagen ist recht spärlich.

    Wir werden in jedem Fall den Hersteller einladen und befragen.

    Danke für den Hinweis!

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

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    Einmal editiert, zuletzt von Schnecke004 (27. Februar 2010 um 16:14)