Entleeren von Gasflaschen

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  • Moin Forum,

    ich hab´da wieder mal ne´Frage.

    Ausgangssituation: Auf unseren Baustellen kommt es öfter vor, dass mit Gas geschweißt wird.
    Ein SiGeKo hat bei einer Begehung nun Folgendes bemängelt: Gasflaschen müssen am Arbeitsplatz, wenn sie entleert werden (also wenn geschweißt wird) stehen und gegen Umfallen gesichert sein. Die Gasflaschen haben zu diesem Zeitpunkt aber gelegen, der Ventilbereich war durch ein untergelegtes Kantholz höhergelegt.

    Hat der SiGeKo mit seiner Aussage Recht?

    Die Vorschriften der BG beziehen sich eigentlich nur auf die Lagerung von Gasflaschen, nicht auf den "Gebrauch vor Ort", und auch die TRG 280 sagt nicht eindeutig, dass Gasflaschen im Einsatz vor Ort stehen müssen. (Allerdings ist in der TRG 280, wenn überhaupt, nur von Aufstellen, und dann noch von Betreiben von Druckbehältern die Rede)
    ?( ?(
    Ich hoffe,dass mir einer von Euch sagen kann, ob Gasflaschen während ihres Einsatzes unbedingt stehen müssen. Hab´ich Vorschriften übersehen?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo Michael,

    danke für Deine Hinweise.

    Ich hatte wohl ein ziemlich dickes Brett vor´m Kopf, als ich die BGV D 34 durchgelesen habe. :105: Steht ja alles drin.

    Nochmals danke

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.