Wegeunfall Zweitwohnung

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  • Hallo SiFas,

    habe gerade in einem anderen Forum was dazugelernt. Könnte für euch auch interessant sein:

    Hat ein AN aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, so sind auch Unfälle auf dem Weg zwischen Haupt- und Zweitwohnung versichert, wenn das Zurücklegen des Weges im Zusammenhang mit der Entfernung der Tätigkeit liegt.

    Siehe dazu:
    SGB VII §8:

    § 8 Arbeitsunfall
    ...
    (2) Versicherte Tätigkeiten sind auch
    ...
    4.das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn die Versicherten wegen der Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft haben


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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