Hallo, ich benötige Eure Hilfe!
In einer Firma für Fischverarbeitung wurde ich darum gebeten für eine etwa 20 Jahre alte Spezialkreissäge eine "Ausnahmegenehmigung" für den Betrieb dieser Säge zu beschaffen.
Es handelt sich dabei um eine Kreissäge mit einem Blatt aus einer Aufschnittschneidemaschine. Mit dieser Kreissäge werden bei den Fischen die Köpfe, Schwänze und Flossen abgeschnitten. Hierzu werden die Fische auf den Sägetisch gelegt (Das Sägeblatt kommt dabei starr von oben ) und die Person an der Säge fasst den Fisch mit 3 Fingern und dreht ihn entlang des Sägeblattes. Das Sägeblatt ist im Umfang von 180 Grad verkleidet. PSA wird nicht benutzt. Die Schnittkannte des Sägeblattes kann mit den Fingern leicht erreicht werden.
Da es sich um eine 20 Jahre alte Maschine handelt welche im Eigenbau erstellt wurde existieren keinerlei Unterlagen.
In der Zwischenzeit werden solche Maschinen auch als große Köpf- Automaten von der Industrie hergestellt. Da dieser Betrieb aber pro Tag nur etwa 100 Fische beschneidet lohnt sich der Kauf einer derartigen Automaten (30000€) nicht.
Ich denke das hier keine Genehmigung der BG oder des Gewerbeaufsichtsamtes erforderlich ist - oder seht Ihr das anders?
Sondern der Unternehmer hat die Gefährdung selbst einzustufen und zu dokumentieren. Also eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, eine Betriebsanweisung schreiben, das Personal unterweisen und die PSA und Prüffristen festlegen.
Ich meine mich auch zu erinnern das es mal eine UVV für Lebensmittelmaschinen gab - leider kann ich die nicht finden.
Wie seht Ihr das ? Wie sollte ich vorgehen? Kennt Ihr auch ähnliche Maschinen? Sollte man diese Maschinen nur mit Kettenhandschuhen betreiben?
Für jegliche Hinnweise bin ich dankbar, gerne kann ich bei Unklarheit auch Fotos mailen.
MfG
Tjueche