Gefährdungsbeurteilung Fitnessgeräte

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  • Hallo Kollegen,

    vor einiger Zeit wurden auf betreiben von einigen sportwilligen Damen einige Fitnessgeräte bzw. Heimtrainer angeschafft. ;)
    Wie es nun so ist, verlor man nach einiger Zeit das Interesse daran.
    Seit ungefähr einem Jahr werden die Geräte 1mal wöchentlich durch unsere Vorruheständler genutzt.
    Bis jetzt liegt für diese Geräte auch noch keine Gfb vor. In den Bedienungsanleitungen die ich gefunde habe gibt es nur Trainingsanleitungen.
    Meine Frage: Besteht für mich die Notwendigkeit einer Gfb?
    ( Freizeitsport)

    Wenn ja, gibt es irgedwo Vorlagen dafür?
    Die GUV-SI 8044 bezieht sich ja nur auf Sportstätten wie z.B. in der Schule.

    Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

    Gruß
    Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

    4 Mal editiert, zuletzt von Harpe (6. Oktober 2009 um 07:50)

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  • Hallo Harpe,

    nach meinem Kenntnisstand, (als Fitnesssportler) ist der Betreiber der Geräte auch für deren gefahrlose Benutzung verantwortlich, d. h. die Nutzer müssen eingewiesen sein und der techn. Zustand der Geräte muss durch regelmäßige Wartung sichergestellt sein. Wenn die Nutzung im Rahmen von Freizeit, d.h. nicht während der Arbeitszeit erfolgt, wird nach meiner Einschätzung, das Tätigkeitsfeld der Sifa nicht berührt.

    Mit freundlichen Grüßen

    sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe