Hallo Kolleginnen/ Kollegen ,
ich brauche die Hilfe des Netzwerks
in einem Betrieb sollen Lithiumbatterien eingelagert und kommissioniert werden.
Es handelt sich dabei um handelsübliche Zellen,wie Sie in Uhren etc. verwendet werden.
Gemäß den Vorgaben des ADR handelt es sich um Gefahrgut der UN Nr. 3090 . Hier ermöglicht die Sondervorschrift 188 unter bestimmetn Voraussetzungen die Freistellung vom Gefahrgutvorschriften.
Wie verhält es sich jedoch bei der Lagerung??
Ist die Gefahrstoffverordnung oder andere Vorschriften einzuhalten??
Ps. Zellen sind so verpackt, wie man Sie in den Läden zu kaufen bekommt.
Für eurer Hilfe wäre ich sehr dankbar
Gruß
H. Dahnert