Lagerung von Lithiumbatterien

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  • Hallo Kolleginnen/ Kollegen ,

    ich brauche die Hilfe des Netzwerks

    in einem Betrieb sollen Lithiumbatterien eingelagert und kommissioniert werden.
    Es handelt sich dabei um handelsübliche Zellen,wie Sie in Uhren etc. verwendet werden.
    Gemäß den Vorgaben des ADR handelt es sich um Gefahrgut der UN Nr. 3090 . Hier ermöglicht die Sondervorschrift 188 unter bestimmetn Voraussetzungen die Freistellung vom Gefahrgutvorschriften.

    Wie verhält es sich jedoch bei der Lagerung??
    Ist die Gefahrstoffverordnung oder andere Vorschriften einzuhalten??

    Ps. Zellen sind so verpackt, wie man Sie in den Läden zu kaufen bekommt.

    Für eurer Hilfe wäre ich sehr dankbar


    Gruß

    H. Dahnert

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  • Hallo HorstD,

    ...wie so häufig heisst das Stichwort Gefährdungsbeurteilung.

    Die von Dir zitierte Sondervorschrift des ADR nimmt ja Bezug auf geringe Gefährdungsgrade auf Grund der Größe, des Lithiumgehaltes, der "Bauart" usw. Wenn Du Dir mal Sicherheitsdatenblätter oder Informationen wie im Anhang zu finden anschaust stellst Du fest: Alles halb so wild...

    In diesem Sinne
    Der Michael