Neue Regel "Betrieb von Bädern" erschienen

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  • Die neue BGR 108 - Betrieb von Bädern ist erschienen.

    Ersetzt diese jetzt die ZH1/111 u. BGV D 5?


    Übrigens, eine BGR 108 gibt es bereits!?
    BGR 108 Sicherheitsregel"Höhenbewegliche Steuerstände von Kranen"

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  • Zitat

    Original von greg64
    Ersetzt diese jetzt die ZH1/111 u. BGV D 5?


    Gut möglich, da diese BGV bereits für mind. eine BG seit 2001 außer Kraft gesetzt ist.

    Zitat

    Übrigens, eine BGR 108 gibt es bereits!?
    BGR 108 Sicherheitsregel"Höhenbewegliche Steuerstände von Kranen"


    ... die wurde zum Oktober 2007 zurückgezogen.
    Aber meiner Meinung nach noch unüblich, die Nummer wieder zu vergeben; ansonsten bleiben Bezeichnungen wg. der Auffindbarkeit erhalten.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (14. Juli 2009 um 18:36)

  • Auf Nachfrage bei der BG:
    Die BGV D5 ist weiterhin gültig, da sie ja nicht nur für Bäder gilt.
    Die BGR 108 ersetzt die alte ZH1/111.

    Schönen Gruß