Gesetzliche Unfallversicherung der Jagden

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    • Offizieller Beitrag

    Infos der Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

    Das Sozialgesetzbuch (SGB VII) unterstellt die Jagden der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese wird von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft durchgeführt und tritt als Pflichtversicherung kraft Gesetzes mit der Übernahme eines Jagdreviers automatisch in Kraft.

    In ihrem Presseservice "Sicher leben" (Ausgabe 6/2005) informieren die Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung über Einzelheiten der gesetzlichen Unfallversicherung der Jagden (PDF, 1 Seite).

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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