- Offizieller Beitrag
Infos der Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Das Sozialgesetzbuch (SGB VII) unterstellt die Jagden der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese wird von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft durchgeführt und tritt als Pflichtversicherung kraft Gesetzes mit der Übernahme eines Jagdreviers automatisch in Kraft.
In ihrem Presseservice "Sicher leben" (Ausgabe 6/2005) informieren die Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung über Einzelheiten der gesetzlichen Unfallversicherung der Jagden (PDF, 1 Seite).